Es lebe die «Giess­kan­ne»!

Febru­ar 2023. Nach 40 Jah­ren Neo­li­be­ra­lis­mus sind wir kaum noch fähig, ausser­halb der Kate­go­rien und des Voka­bu­lars die­ser Ideo­lo­gie zu den­ken. Ein Bei­spiel dafür ist das Schimpf­wort „Giess­kan­ne“ — ein Kil­ler-Argu­ment für jedes ver­tei­lungs- und sozi­al­po­li­ti­sche Pro­jekt. Der Begriff dien­te den Bür­ger­li­chen und der Rech­ten in den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten dazu, das soge­nann­te Bedarfs­prin­zip poli­tisch salon­fä­hig zu machen und es in der Sozi­al­po­li­tik ver­stärkt durchzusetzen. 

Gemeint ist mit der Giess­kan­ne ein staat­li­cher Umver­tei­lungs­me­cha­nis­mus, mit dem es vie­len west­eu­ro­päi­schen Staa­ten nach dem Zwei­ten Welt­krieg gelang, eine star­ke Mit­tel­klas­se auf­zu­bau­en. Doch mit dem Neo­li­be­ra­lis­mus wur­de das Modell dis­kre­di­tiert. Es sei unsin­nig, undif­fe­ren­ziert an alle Gel­der zu ver­tei­len und damit auch hohe Ein­kom­men und Ver­mö­gen­de zu sub­ven­tio­nie­ren, so die neo­li­be­ra­le Kri­tik. Sinn­vol­ler sei das Bedarfs­prin­zip, das einen geziel­ten Ein­satz der Mit­tel erlau­be, weil es sich an der indi­vi­du­el­len Bedürf­tig­keit orientiere.

Doch was ein­leuch­tend klingt, ist ein Trug­schluss. Das Bedarfs­prin­zip ist kei­nes­wegs effi­zi­en­ter als die viel­ge­schmäh­te Giess­kan­ne. Im Gegen­teil: Rich­tig ange­wen­det, exi­stiert kein bes­se­res Modell, um sehr gezielt Umver­tei­lung von oben nach unten und zugun­sten jener Men­schen zu gewähr­lei­sten, die es am nötig­sten haben. War­um ist das so?

Auf­wän­di­ges Bedarfsprinzip 

Zunächst zum Bedarfs­prin­zip: Die­ses sieht vor, dass eine Lei­stung nur nach indi­vi­du­el­len Ver­hält­nis­sen zuge­teilt wird. Doch was als „geziel­te Hil­fe“ daher­kommt, ist vor allem ein Spar­pro­gramm. Es geht dar­um, das Sozi­al­we­sen so zu orga­ni­sie­ren, dass mög­lichst wenig Men­schen davon Gebrauch machen kön­nen. Dies wie­der­um ver­ur­sacht viel Büro­kra­tie und Tech­no­kra­tie. Jeder Ein­zel­fall muss geprüft wer­den, was Infra­struk­tur, Schu­lung und Fach­per­so­nal erfor­dert. Das zeigt sich etwa in der Sozi­al­hil­fe: Bevor Lei­stun­gen gespro­chen wer­den, braucht es Abklä­run­gen über die Anspruchs­be­rech­ti­gung sowie Kon­trol­len und nicht sel­ten juri­sti­sche Ver­fah­ren. So fliesst ein beträcht­li­cher Teil der Gel­der nicht an die Bedürf­ti­gen, son­dern in die Ver­wal­tung und die Missbrauchsprävention. 

Hin­zu kommt, dass das Bedarfs­prin­zip nur bedingt gerecht ist. Dies zum einen, weil vie­le Ent­schei­de eine Ermes­sens­fra­ge sind und eine Gleich­be­hand­lung damit nicht garan­tiert ist. Zum ande­ren zieht das Bedarfs­prin­zip will­kür­li­che Gren­zen. Bei­spiel dafür sind die Prä­mi­en­ver­bil­li­gun­gen in der Kran­ken­kas­se: Eine gering­fü­gi­ge Ände­rung im Ein­kom­men kann dar­über ent­schei­den, ob der Anspruch gege­ben ist oder nicht und führt oft dazu, dass zwei Per­so­nen in sehr ähn­li­chen Lebens­ver­hält­nis­sen unter­schied­lich behan­delt wer­den. Pro­ble­ma­tisch ist zudem, dass in die Pri­vat­sphä­re ein­ge­grif­fen wird, weil die Betrof­fe­nen ihre per­sön­li­chen Ver­hält­nis­se offen­le­gen müs­sen. Und sie ris­kie­ren, gesell­schaft­lich stig­ma­ti­siert zu werden. 

Umver­tei­lung dank Giesskanne

Sodann zum Giess­kan­nen­mo­dell, das auf dem Gleich­heits­prin­zip beruht. Die Idee dabei ist, dass alle in einer bestimm­ten Situa­ti­on oder Lebens­pha­se die glei­che Lei­stung erhal­ten. Dazu müs­sen zunächst zwar im Ver­gleich zum Bedarfs­prin­zip höhe­re Sum­men zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Gleich­wohl arbei­tet das System kosten­gün­stig und gezielt, sofern nebst der Vor­aus­set­zung der glei­chen Lei­stung noch zwei wei­te­re Bedin­gun­gen erfüllt sind: Es müs­sen alle ihrem Ein­kom­men ent­spre­chend pro­gres­siv oder pro­por­tio­nal unpla­fo­nier­te Bei­trä­ge ein­zah­len. Und es muss gewähr­lei­stet sein, dass die Zuschüs­se der Ein­kom­mens­steu­er unter­ste­hen. Sind alle drei Bedin­gun­gen ein­ge­hal­ten, ist das System kaum teu­rer als das Bedarfs­prin­zip, aber bedeu­tend effizienter.

Soli­da­ri­sches Mittragen

Der Grund dafür ist: Zwar erhal­ten mit der Giess­kan­ne auch jene eine Lei­stung, die sie gar nicht benö­ti­gen, näm­lich die obe­ren und vor allem die sehr hohen Ein­kom­men. Doch die­se haben zuvor bereits mehr ein­be­zahlt als die mei­sten ande­ren. Und nach Bezug der Lei­stung müs­sen sie die­se nach einem pro­gres­si­ven Tarif ver­steu­ern. Das bedeu­tet: Je höher das Ein­kom­men ist, desto weni­ger hat man von der Giess­kan­ne; und je tie­fer, desto mehr pro­fi­tiert man davon, weil man die glei­che Lei­stung erhält wie alle ande­ren, aber weni­ger Bei­trä­ge ein­zahlt und auch weni­ger Steu­ern ent­rich­tet. Das funk­tio­niert mit wenig Auf­wand und ohne Miss­brauch, Kon­trol­le und Stigmatisierung.

Para­de­bei­spiel AHV 

Ein Para­de­bei­spiel für das Giess­kan­nen­mo­dell ist die AHV. Bei die­sem Sozi­al­werk ent­rich­ten alle Erwerbs­tä­ti­gen lohn­ab­hän­gi­ge AHV-Bei­trä­ge, erhal­ten dann im Alter eine mit einem Mini­mum bzw. Maxi­mum limi­tier­te AHV-Ren­te und ver­steu­ern die­se über die Ein­kom­mens­steu­er. Auf die­se Wei­se ent­rich­ten die hohen Ein­kom­men nicht nur höhe­re AHV-Bei­trä­ge, son­dern zah­len wegen der Pro­gres­si­on einen Teil der AHV-Ren­te an den Staat zurück, der damit den Bun­des­bei­trag an die AHV mit­fi­nan­ziert. Das Resul­tat die­ser Umver­tei­lung ist, dass heu­te 92 Pro­zent aller Rent­ne­rin­nen und Rent­ner mehr AHV-Ren­ten­lei­stun­gen erhal­ten als sie wäh­rend des Berufs­le­bens ein­be­zahlt haben. Geziel­ter und ein­fa­cher geht es nicht, zumal es nur zwei Vor­aus­set­zun­gen braucht für den AHV-Bezug: die Errei­chung des Ren­ten­al­ters und den Nach­weis, min­de­stens ein Jahr lang AHV ein­be­zahlt zu haben.

CEO zahlt für Putzfrau

Ein ande­res gutes Bei­spiel sind die Kin­der­zu­la­gen. Auch hier gilt der Grund­satz, dass alle den glei­chen Zuschuss erhal­ten, vom Gut- bis zum Gering­ver­die­nen­den. Die Umver­tei­lung erfolgt, indem der Arbeit­ge­ber für die Kin­der­zu­la­gen in sei­nem Betrieb eine Prä­mie bezo­gen auf die gesam­te Lohn­sum­me ein­zahlt. Indi­rekt führt dies dazu, dass er für den CEO eine höhe­re Prä­mie ent­rich­tet als für die Putz­frau. Oder anders gesagt: Der CEO zahlt für die Putz­frau mit. Und weil die Zula­ge auch in die­sem Fall ver­steu­ert wer­den muss, haben die Gut­ver­die­nen­den weni­ger von der Zula­ge als die mitt­le­ren und unte­ren Lohn­klas­sen. Ähn­lich funk­tio­nie­ren auch Erwerbs­er­satz­ord­nung und Mut­ter­schafts­ver­si­che­rung: Alle zah­len ihrer Lohn­hö­he ent­spre­chend ein und bekom­men bei Mili­tär­dienst bzw. Mut­ter­schaft die glei­che Lei­stung, die sie ver­steu­ern müssen.

Mit­tel­klas­se stärken

Die Bei­spie­le zei­gen: Mit der Giess­kan­ne lie­sse sich die wach­sen­de Ungleich­heit stop­pen und dafür sor­gen, dass vor allem die Mit­tel­klas­se nicht wei­ter unter Druck gerät. Denn sie lei­det am mei­sten unter dem Bedarfs­prin­zip, weil sie zwar mit­zahlt, aber kaum profitiert.

Das lässt sich an den Kran­ken­kas­sen­prä­mi­en illu­strie­ren: Die­se wur­den bis 1994 flä­chen­deckend mit Bun­des­sub­ven­tio­nen ver­bil­ligt, womit auch die Prä­mi­en der Mit­tel­schicht gesenkt wur­den. Die Mit­tel dafür stamm­ten aus dem Steu­er­haus­halt, der zu einem über­pro­por­tio­na­len Anteil von den hohen Ein­kom­men ali­men­tiert wird. Eine Rück­kehr zu die­sem System wür­de die Mit­tel­klas­se ent­la­sten und die hohen Ein­kom­men via Ein­kom­mens­steu­ern stär­ker in die Pflicht neh­men. Damit wür­de die Umver­tei­lung auf die ein­zel­nen Grup­pen und Schich­ten gezielt und im rich­ti­gen Mas­se stattfinden.

Alle bekom­men gleich viel, aber nicht alle müs­sen gleich viel ein­zah­len: Wür­den wir den demo­kra­ti­schen, sozia­len Recht- und Dienst­lei­stungs­staat ver­mehrt nach die­sem Prin­zip orga­ni­sie­ren, hät­ten wir bedeu­tend weni­ger sozia­le Pro­ble­me. Dar­um wäre es ein Segen für die brei­te Bevöl­ke­rung, wenn das Giess­kan­nen­mo­dell ein Revi­val erlebte.

Wal­ter Langenegger

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