Steu­er­re­form: Ach­tung Falle

Der Bun­des­rat will bei der Indi­vi­du­al­be­steue­rung die Steu­er­sät­ze für Ehe­paa­re mit hohem Ein­kom­men leicht erhö­hen, um Steu­er­ge­rech­tig­keit zu wah­ren. Aller­dings nimmt er gleich­wohl Steu­er­aus­fäl­le von einer Mil­li­ar­de in Kauf. Und das ist das Pro­blem: Von die­ser Mil­li­ar­de pro­fi­tie­ren ins­be­son­de­re Paa­re mit Top-Löh­nen. Dar­um: Soll Fair­ness herr­schen, muss die Pro­gres­si­on bei den obe­ren Ein­kom­men stär­ker ange­ho­ben wer­den — so stark, dass die Abschaf­fung der „Hei­rats­stra­fe“ ins­ge­samt steu­erneu­tral ausfällt.

August 2023. Seit Jahr­zehn­ten fin­det in der Schweiz eine Umschich­tung der Steu­er­be­la­stung statt: Pro­gres­si­ve Steu­ern wie die Ein­kom­mens- oder die Bun­des­steu­er wer­den gesenkt, Abga­ben wie die Kran­ken­kas­sen­prä­mi­en oder Kopf­steu­ern wie die Mehr­wert­steu­er hin­ge­gen erhöht. Pro­fi­teu­re die­ser Steu­er­po­li­tik sind die hohen Ein­kom­men: Deren Steu­er­last sinkt seit Jah­ren. Die Leid­tra­gen­den hin­ge­gen sind die unte­ren und mitt­le­ren Ein­kom­men: Ihre Steu­er­be­la­stung bleibt bei stei­gen­den Lebens­hal­tungs­ko­sten ins­ge­samt gleich hoch.

Neue Unge­rech­tig­keit

Was der Bun­des­rat in sei­nen Eck­punk­ten zur Abschaf­fung der „Hei­rats­stra­fe“ nun vor­schlägt, geht erneut in die­se Rich­tung: Indem die Ehe­leu­te künf­tig sepa­rat besteu­ert wer­den sol­len, rut­schen alle in eine tie­fe­re Pro­gres­si­ons­stu­fe – mit dem Unter­schied aller­dings, dass die Paa­re mit hohen und sehr hohen Ein­kom­men steu­er­lich viel stär­ker ent­la­stet wer­den als die Paa­re mit mitt­le­ren oder tie­fen Ein­kom­men (punk­to Mecha­nis­mus sie­he auch https://tinyurl.com/y35dsbpe). Ver­schärft wird die­ser Effekt zudem dadurch, dass der Bun­des­rat auch noch den Kin­der­steu­er­ab­zug erhö­hen möch­te, was die obe­ren Ein­kom­men zusätz­lich begün­stigt. Zu Recht hat daher die SP in der Ver­nehm­las­sung gefor­dert, dass die Pro­gres­si­on nicht gebro­chen wer­den und es kei­ne Steu­er­ent­la­stun­gen für hohe Ein­kom­men geben darf.

Kos­me­tik statt Fairness

Der Bun­des­rat ver­spricht nun zwar, die Steu­er­sät­ze für die tie­fe­ren und mitt­le­ren Ein­kom­men abzu­sen­ken und im Gegen­zug die Steu­er­sät­ze für sehr hohe Ein­kom­men leicht zu erhö­hen. Doch das ist Kos­me­tik. Denn ange­sichts des­sen, dass die Lan­des­re­gie­rung nach wie vor jähr­lich mit Steu­er­aus­fäl­len von einer Mil­li­ar­de Fran­ken rech­net, ist klar: Die Anhe­bung der Pro­gres­si­ons­stu­fen im obe­ren Bereich ver­mag bei wei­tem nicht jene Steu­er­aus­fäl­le auf­zu­wie­gen, die durch die Abschwä­chung der Pro­gres­si­on ins­be­son­de­re bei den sehr gut ver­die­nen­den Ehe­paa­ren ent­ste­hen. Damit droht erneut eine Steu­er­re­form, von der vor allem die Ober­schicht finan­zi­ell pro­fi­tiert. Die Steu­er­spar­nis für die Mehr­heit der Ehe­paa­re dage­gen ist nur gering, so dass die Reform dazu führt, dass die mei­sten letzt­lich drauf­zah­len, weil der Staat die feh­len­de Mil­li­ar­de durch eine Redu­zie­rung der öffent­li­chen Dienst­lei­stun­gen ein­spa­ren muss.

Kei­ne Steuerausfälle

So sehr die For­de­rung nach steu­er­li­cher Gleich­stel­lung dar­um auch gerecht­fer­tigt ist: Es wäre falsch, sie mit einer neu­en Unge­rech­tig­keit erkau­fen zu müs­sen. Was es braucht, ist daher eine kla­re Posi­tio­nie­rung der lin­ken und pro­gres­si­ven Kräf­te — und zwar dahin­ge­hend, dass sie sich auf zwei wesent­li­che Punk­te eini­gen: Erstens darf die Abschaf­fung der „Hei­rats­stra­fe“ kei­ne Steu­er­aus­fäl­le ver­ur­sa­chen. Sie muss steu­erneu­tral erfol­gen, damit dem Staat nicht erneut Mit­tel für den Ser­vice public ent­zo­gen wer­den. Zwei­tens muss auf jeden Fall an den Steu­er­sen­kun­gen für die tie­fe­ren und mitt­le­ren Ein­kom­men fest­ge­hal­ten wer­den, da eine Ent­la­stung die­ser Schich­ten längst über­fäl­lig ist. Für die Kom­pen­sa­ti­on der Steu­er­aus­fäl­le müs­sen hin­ge­gen die obe­ren Ein­kom­mens­klas­sen her­an­ge­zo­gen wer­den. Sie haben in den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten von zahl­rei­chen Steu­er­sen­kun­gen pro­fi­tiert. Daher ist es auch ange­mes­sen, dass in die­sem Bereich die Steu­er­sät­ze bzw. die Pro­gres­si­ons­stu­fen nach oben kor­ri­giert werden.

Ech­te Reform

Gelingt dies, wäre das eine ech­te und fort­schritt­li­che Reform: Damit könn­te das gesell­schaft­lich längst fäl­li­ge Postu­lat der steu­er­li­chen Gleich­stel­lung erfüllt und gleich­zei­tig Steu­er­ge­rech­tig­keit gewahrt wer­den. Und dass dabei jene Schich­ten, die ein hohes Ein­kom­men erzie­len, etwas mehr Steu­ern zah­len müss­ten, ist nichts wei­ter als fair. Denn wer vom System Schweiz am mei­sten pro­fi­tiert, der soll auch wie­der etwas mehr der Gesell­schaft zurückgeben.

Autor: Wal­ter Langenegger

Foto von San­dy Mil­lar auf Uns­plash

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