Gleich­stel­lung für Oberschicht

Bei der geplan­ten Indi­vi­du­al­be­steue­rung ist stets die Rede von posi­ti­ven Din­gen wie der ver­bes­ser­ten Gleich­stel­lung, der erleich­ter­ten Berufs­tä­tig­keit der Frau­en und der Abschaf­fung der „Hei­rats­stra­fe“. Dabei geht aller­dings oft unter, dass die­se Reform vor allem eines bewirkt: eine beträcht­li­che Steu­er­sen­kung für obe­re Ein­kom­men. Pro­fi­tie­ren wür­den ins­be­son­de­re gut­si­tu­ier­te Dop­pel­ver­die­ner-Ehe­paa­re. Und das ist kaum för­der­lich für den sozia­len Ausgleich.

Dezem­ber 2022. Seit Jahr­zehn­ten fin­det in der Schweiz eine schlei­chen­de Umschich­tung der Steu­er­be­la­stung statt. Das Muster ist immer das glei­che: Pro­gres­si­ve Steu­ern wie die Ein­kom­mens- oder die Bun­des­steu­er wer­den gesenkt, Abga­ben wie die Kran­ken­kas­sen­prä­mi­en oder Kopf­steu­ern wie die regres­si­ve Mehr­wert­steu­er dage­gen erhöht. 

Oben Geschen­ke, unten Opfer

Pro­fi­teu­re die­ser Steu­er­po­li­tik sind die hohen Ein­kom­men. Deren Steu­er­last sinkt seit Jah­ren. Mit jeder Tarif­sen­kung und mit jedem neu­en Steu­er­ab­zug bei den Ein­kom­mens­steu­ern bzw. den direk­ten Steu­ern spa­ren sie viel Geld. Alle ande­ren indes gehö­ren zu den Ver­lie­rern: Vom Abbau haben sie kaum etwas, weil die Pro­gres­si­on bei den unte­ren und mitt­le­ren Ein­kom­men ohne­hin tief ist. Dafür schla­gen die Erhö­hun­gen bei den indi­rek­ten Steu­ern bzw. bei den Abga­ben und der Mehr­wert­steu­er umso mehr zu Buche.

Das Resul­tat die­ser von der bür­ger­li­chen Mehr­heit betrie­be­nen Steu­er­po­li­tik ist eine Umver­tei­lung von unten nach oben und das Gegen­teil des­sen, was die Bun­des­ver­fas­sung ver­langt: näm­lich eine Besteue­rung nach der wirt­schaft­li­chen Lei­stungs­fä­hig­keit. Die Poli­tik lässt damit zu, dass eine wirt­schaft­lich star­ke Ober­schicht sich immer mehr ihrer Bür­ger­pflicht ent­zieht, einen ange­mes­se­nen Teil der staat­li­chen Auf­ga­ben mit­zu­fi­nan­zie­ren; und sie nimmt in Kauf, dass die Lasten immer stär­ker auf die Schul­tern der Men­schen mit durch­schnitt­li­chen Löh­nen über­wälzt wird.

Neue Reform, neue Ungleichheit

Die­ser Logik ent­spricht auch das jüng­ste Steu­er­re­form-Pro­jekt, wel­ches der Bun­des­rat im Novem­ber 2022 in die Ver­nehm­las­sung gege­ben hat: die soge­nann­te Indi­vi­du­al­be­steue­rung. Damit will er die steu­er­li­che Dis­kri­mi­nie­rung eines Teils der Ehe­paa­re gegen­über Kon­ku­bi­nats­paa­ren – die soge­nann­te „Hei­rats­stra­fe“ — besei­ti­gen sowie die Gleich­stel­lung ver­bes­sern und die Berufs­tä­tig­keit der Frau­en för­dern. Dazu schlägt er im Rah­men der Bun­des­steu­er vor, dass Ehe­paa­re künf­tig nicht mehr gemein­sam, son­dern je ein­zeln getrennt besteu­ert wer­den, wie dies heu­te schon bei unver­hei­ra­te­ten Paa­ren der Fall ist. Damit wür­den die bei­den Ehe­part­ner wie Unver­hei­ra­te­te in eine tie­fe­re Pro­gres­si­ons­stu­fe rut­schen und zusam­men neu weni­ger Steu­ern zah­len. Von die­sem System­wech­sel pro­fi­tie­ren wür­den alle Ehe­paa­re mit zwei Ein­kom­men, also eine Mehr­heit der Verheirateten.

Das Pro­blem dabei ist: Mit die­sem Modell nimmt die Kluft zwi­schen Arm und Reich wei­ter zu. Dies zum einen des­halb, weil die Aus­wir­kun­gen des System­wech­sels auf die ver­schie­de­nen Ein­kom­mens­klas­sen sehr unter­schied­lich sind. Und zum ande­ren, weil die Indi­vi­du­al­be­steue­rung den Bun­des­haus­halt bela­sten wür­de: So rech­net der Bun­des­rat bei der Bun­des­steu­er mit Aus­fäl­len von jähr­lich einer Mil­li­ar­de Franken.

Hohe Ein­kom­men profitieren

Zunächst zu den Aus­wir­kun­gen der Indi­vi­du­al­be­steue­rung: Die Bun­des­steu­er unter­liegt einer star­ken Pro­gres­si­on und ist in gewis­sem Sin­ne eine „Rei­chen­steu­er“. Der Effekt einer getrenn­ten Ver­an­la­gung ist daher umso grö­sser, je höher das Ein­kom­men ist. Das heisst, dass jene Fami­li­en am mei­sten Steu­ern spa­ren wür­den, die mit ihrem Erst- und Zweit­ein­kom­men über ein über­durch­schnitt­lich hohes Ein­kom­men ver­fü­gen. Am vor­teil­haf­te­sten wäre die Indi­vi­du­al­steu­er für Dop­pel­ver­die­ner-Paa­re, bei denen bei­de ähn­lich hohe und über 120‘000 Fran­ken lie­gen­de Löh­ne bezie­hen — also für Per­so­nen, die bestens aus­ge­bil­det sind und der obe­ren Mit­tel­schicht und Ober­schicht ange­hö­ren. Sie wür­den neu in mar­kant tie­fe­re Pro­gres­si­ons­stu­fen ver­an­lagt und könn­ten Tau­sen­de Fran­ken an Steu­ern spa­ren. Dies gilt auch dann noch, wenn zur Min­de­rung die­ses Effekts beson­de­re Tarif­an­pas­sun­gen vor­ge­nom­men wer­den, wie dies der Bun­des­rat in einer Zusatz­va­ri­an­te vorschlägt.

So oder so nur wenig pro­fi­tie­ren hin­ge­gen Ehe­paa­re, bei denen bei­de einen durch­schnitt­li­chen Ver­dienst haben. Mit ihrem gemein­sa­men Haus­halts­ein­kom­men lie­gen sie bereits heu­te in einer unte­ren Pro­gres­si­ons­stu­fe, so dass die Reform für sie nur beschei­de­ne Ein­spa­run­gen bringt. Und erst recht nichts von der Indi­vi­du­al­be­steue­rung haben jene, die nur wenig ver­die­nen und daher kei­ne Bun­des­steu­er zahlen.

Dass die Reform vor allem obe­re Ein­kom­mens­klas­sen begün­stigt, räumt auch der Bun­des­rat ein: „In Fran­ken betrach­tet fällt die stärk­ste Ent­la­stung im ober­sten Ein­kom­mens­de­zil an“, schreibt er. Gemeint sind damit Ein­kom­men über 97‘000 Fran­ken. Kaum spür­bar ist die Indi­vi­du­al­be­steue­rung hin­ge­gen bei Ein­kom­men bis 40‘000 Fran­ken. In die­sem Seg­ment kann besten­falls mit einer Reduk­ti­on im Zehn­tel­pro­zent-Bereich gerech­net wer­den – was also kaum der Rede wert ist.

Ein Minus-Geschäft

Sodann zu den Steu­er­aus­fäl­len: Hier gilt die alte Weis­heit, wonach es immer die brei­te Bevöl­ke­rung mit unte­ren und mitt­le­ren Ein­kom­men ist, die es am stärk­sten im Porte­mon­naie spürt, wenn der öffent­li­chen Hand die Mit­tel feh­len. Denn je weni­ger Steu­ern die Ver­mö­gen­den und Gut­si­tu­ier­ten zah­len und je tie­fer die Ein­nah­men unse­res Sozi­al- und Dienst­lei­stungs­staa­tes sind, desto mehr muss bei öffent­li­chen Inve­sti­tio­nen sowie bei Bil­dung, Gesund­heit, Mobi­li­tät und in der sozia­len Sicher­heit gespart wer­den. Bezo­gen auf die Indi­vi­du­al­be­steue­rung bedeu­tet das: Was die brei­te Bevöl­ke­rung an Steu­er­re­duk­ti­on erhält, reicht in den mei­sten Fäl­len nicht ein­mal dafür aus, jene Dienst­lei­stun­gen und Ange­bo­te zu berap­pen, die der Staat wegen der Steu­er­aus­fäl­le nicht mehr finan­ziert. Am Schluss ist es für die Mehr­heit ein Minus-Geschäft.

Sozia­ler Aus­gleich wird geschwächt

Dies wie­der­um macht klar: Die Indi­vi­du­al­be­steue­rung ist vor allem eine Reform zugun­sten hoher Ein­kom­mens­klas­sen. Sie dient in erster Linie der Gleich­stel­lung und der Chan­cen­gleich­heit der Ehe­paa­re im obe­ren Ein­kom­mens­seg­ment. Sozi­al- und finanz­po­li­tisch dage­gen ist sie höchst kon­tra­pro­duk­tiv, weil sie die Ungleich­heit wei­ter verschärft.

Vor die­sem Hin­ter­grund ist daher die Fra­ge berech­tigt, wie hoch der Preis für die Besei­ti­gung der „Hei­rats­stra­fe“ sein darf. Das frag­te sich jüngst auch Dani­el Bins­wan­ger, der bekann­te Kolum­nist der „Repu­blik“. „Muss Gleich­stel­lung wirk­lich auf Kosten von sozia­lem Aus­gleich gehen?“, schrieb er in einem kri­ti­schen Bei­trag zur Indi­vi­du­al­be­steue­rung und emp­fahl, auf die­se Steu­er­re­form zu ver­zich­ten und statt­des­sen die Berufs­tä­tig­keit und die Chan­cen­gleich­heit der Frau­en mit ande­ren Mass­nah­men zu för­dern (https://www.republik.ch/2022/10/29/steuern-fuer-homogame-paare).

 

Die glei­che Fra­ge soll­ten sich auch die Sozi­al­de­mo­kra­tie und die Grü­nen stel­len. Sie haben sich nicht nur die Gleich­stel­lung der Frau­en auf die Fah­ne geschrie­ben, son­dern eben­so sehr mehr Steu­er­ge­rech­tig­keit und fai­re Umver­tei­lung von oben nach unten. In die­sem Ziel­kon­flikt tun sie gut dar­an, sich die nega­ti­ven sozi­al­po­li­ti­schen Aus­wir­kun­gen der Indi­vi­du­al­be­steue­rung sehr gut vor Augen zu füh­ren. Anson­sten ris­kie­ren sie, für das fal­sche Wäh­ler­seg­ment Poli­tik zu machen.

Wal­ter Langenegger

Erläu­tern­der Bericht des Bun­des­ra­tes zur Indi­vi­du­al­be­steue­rung:
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/74243.pdf

 

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