BVG21: Unso­zia­ler Pfusch (III)

Vor­aus­sicht­lich im Som­mer 2024 wer­den wir in einer Refe­ren­dums­ab­stim­mung über die Reform zur Beruf­li­chen Vor­sor­ge (BVG21) befin­den. Die von der bür­ger­li­chen Par­la­ments­mehr­heit in Eigen­re­gie ver­ab­schie­de­te Vor­la­ge ist ein unso­zia­ler Pfusch. Sie führt dazu, dass die Arbeit­neh­men­den auf brei­ter Front mehr in die Zwei­te Säu­le ein­zah­len müs­sen, im Alter aber trotz­dem weni­ger Ren­te erhal­ten. Hier in einer drit­ten und letz­ten Fol­ge zur Alters­vor­sor­ge die Grün­de für ein Nein zum BVG21. 

Okto­ber 2023. Als die Beruf­li­che Vor­sor­ge (BVG) 1985 ein­ge­führt wur­de, galt sie als Zau­ber­mit­tel gegen alle Finanz­pro­ble­me in der Alters­vor­sor­ge. Dank des kapi­tal­ba­sier­ten Spa­rens– so das dama­li­ge Ver­spre­chen – wer­de der Alte­rung der Gesell­schaft ein Schnipp­chen geschla­gen und der angeb­lich krän­keln­den AHV eine star­ke zwei­te Säu­le zur Sei­te gestellt. Heu­te wis­sen wir es bes­ser: Nicht die AHV ist das Pro­blem, son­dern das BVG. Obwohl inzwi­schen über 1100 Mil­li­ar­den Fran­ken ange­spart wor­den sind, ist das hoch­kom­ple­xe System der Zwei­ten Säu­le in Schief­la­ge geraten.

Ein Haupt­grund dafür ist, dass die Kapi­tal­märk­te nicht gehal­ten haben, was sie einst ver­spra­chen. Vola­ti­le Akti­en­bör­sen und jah­re­lan­ge Tief­zins­pha­sen schmä­ler­ten die Kapi­tal­erträ­ge der Pen­si­ons­kas­sen (PK). Zudem erwie­sen sich das Ver­wal­ten und Anle­gen des Kapi­tals als über­aus teu­er. Das gilt vor allem für die Sam­mel­stif­tun­gen. Die­se kon­trol­lie­ren heu­te nicht nur einen erheb­li­chen Teil des BVG-Kapi­tals, son­dern ver­rech­nen den Ver­si­cher­ten enorm hohe Kosten. Der Bund geht davon aus, dass jähr­lich über sie­ben Mil­li­ar­den an Finanz­in­du­strie und Mak­ler abflie­ssen; Ken­ner der Mate­rie reden sogar von 20 Milliarden.

PK-Ren­ten im Sinkflug

Die unge­nü­gen­den Ren­di­ten, die hohen Ver­wal­tungs­ko­sten sowie die Tat­sa­che, dass nun auch die gebur­ten­star­ke Baby­boo­mer-Gene­ra­ti­on in Ren­te geht, zwin­gen die Pen­si­ons­kas­sen dazu, zur Deckung der lau­fen­den Ren­ten das Spar­ka­pi­tal anzu­zap­fen, BVG-Bei­trä­ge zu erhö­hen und Ren­ten­lei­stun­gen zu kür­zen. Dar­um sind die PK-Ren­ten im Sink­flug. Seit 2015 wur­den sie um 8,5 Pro­zent gekürzt, wäh­rend sich die BVG-Bei­trä­ge in den letz­ten zehn Jah­ren um zehn Pro­zent erhöht haben.

Dass dem so ist, ist gewollt und Resul­tat bür­ger­li­cher Mehr­heits­po­li­tik. Sie ori­en­tiert sich seit über 30 Jah­ren an einer neo­li­be­ra­len Wirtschafts‑, Finanz‑, Steu­er- und Sozi­al­po­li­tik und hat mit Pri­va­ti­sie­rung, Dere­gu­lie­rung, Libe­ra­li­sie­rung und Staats­ab­bau eine unheil­vol­le finan­zi­el­le Umschich­tung von unten nach oben in Gang gesetzt. Heu­te hebt sich eine klei­ne, pri­vi­le­gier­te Schicht von Super­rei­chen und Ver­mö­gen­den immer stär­ker vom Rest der Bevöl­ke­rung ab, die ins­be­son­de­re in den letz­ten Jah­ren finan­zi­ell immer mehr unter Druck gerät.

Unge­rech­tes Steuersystem

Augen­fäl­lig ist die­se Ent­wick­lung beson­ders bei der Steu­er­be­la­stung: Nach Jahr­zehn­ten des Steu­er­baus zeigt sich deut­lich, wer vom System pro­fi­tiert: die hohen Ein­kom­men und Ver­mö­gen­den. Wer eine Mil­li­on ver­dient, zahlt heu­te 20 Pro­zent weni­ger Steu­ern als frü­her. Für alle ande­ren mit Durch­schnitts­löh­nen hat sich indes nichts geän­dert: Sie tra­gen die glei­che Steu­er­last wie noch 1990.

Gra­fik

Grund dafür ist, dass Bund und Kan­to­ne jah­re­lang gezielt nur die pro­gres­siv bzw. sozi­al aus­ge­stal­te­ten Steu­ern wie etwa jene der Ein­kom­men­steu­ern mit­tels Tarif­sen­kun­gen oder Steu­er­ab­zü­gen redu­zier­ten. Das bevor­teilt die hohen Ein­kom­men; allen ande­ren indes bringt dies nur mini­ma­le Steu­er­erspar­nis­se. Im Gegen­zug erhöh­te die Poli­tik auf allen Ebe­nen die indi­rek­ten Steu­ern wie Abga­ben, Gebüh­ren und Mehr­wert­steu­er, jüngst etwa für die AHV21. Die­se Steu­ern wir­ken wie Kopf­steu­ern und bela­sten das Bud­get der unte­ren und mitt­le­ren Lohn­klas­sen ungleich stär­ker als jenes der Oberschicht.

Hin­zu kommt, dass die Finanz­lob­by in den Par­la­men­ten auch tie­fe­re Kapi­tal­ge­winn­steu­ern durch­set­zen konn­te. Seit 2000 san­ken sie um einen Fünf­tel. Die Steu­ern auf Arbeit dage­gen nah­men zu, und zwar um 3,9 Pro­zent. Damit wur­den jene belohnt, die ihr Geld an der Bör­se ver­die­nen, und jene bestraft, die einer Berufs­ar­beit nachgehen.

Das Fazit nach 30 Jah­ren Neo­li­be­ra­lis­mus in der Schweiz: Oben ver­teil­ten die Bür­ger­li­chen Geschen­ke, unten for­der­ten sie Opfer ein.

Kopf­steu­ern statt sozia­ler Prämien

Die­ses Muster zieht sich wie ein roter Faden durch alle ver­tei­lungs­po­li­ti­schen Berei­che. Ein Bei­spiel dafür sind die Kran­ken­kas­sen­prä­mi­en. Frü­her sub­ven­tio­nier­te sie der Staat aus dem all­ge­mei­nen Steu­er­haus­halt und hielt sie auf die­se Wei­se tief. Mit dem neu­en Kran­ken­ver­si­che­rungs­ge­setz 1994 (KVG) wur­den die Kosten aber in gro­ssem Umfang auf die Ver­si­cher­ten über­wälzt. Seit­her haben sich die Prä­mi­en mehr als verdoppelt.

Gra­fik

Die unte­ren Ein­kom­men erhal­ten zwar eine Prä­mi­en­ver­bil­li­gung, nicht aber die Mit­tel­klas­se. Sie lei­det daher am stärk­sten unter den als Kopf­steu­ern aus­ge­stal­te­ten Prä­mi­en. Geschont wird dage­gen die Ober­schicht: Ihr machen die stei­gen­den Prä­mi­en nichts aus, weil sie im Ver­hält­nis zum hohen Ein­kom­men und zur gerin­gen Steu­er­last kei­nen wesent­li­chen Aus­ga­ben­po­sten dar­stel­len. Oder anders gesagt: Die Ober­schicht wur­de mit dem KVG und den Steu­er­sen­kun­gen sozu­sa­gen aus ihrer soli­da­ri­schen Pflicht entlassen. 

Mie­ter am kür­ze­ren Hebel

Was Mit­tel­klas­se und Gering­ver­die­nen­de eben­falls stark bela­stet, sind die Mie­ten. Trotz sin­ken­der Hypo­the­kar­zin­sen sind sie in den letz­ten 16 Jah­ren um über 22 Pro­zent gestie­gen. Dies nicht, weil zu weni­ge Woh­nun­gen erstellt wor­den wären; im Gegen­teil, es wird mas­siv gebaut. Der Grund ist viel­mehr, dass die Ver­mie­ter die Woh­nungs­knapp­heit zur Ren­di­te-Opti­mie­rung aus­nut­zen und ent­ge­gen dem Miet­recht fak­tisch die Markt­mie­te durch­set­zen. Sie erhö­hen oft wider­recht­lich die Mie­ten und geben die Zins­sen­kun­gen nicht wie vor­ge­schrie­ben wei­ter. Denn sie wis­sen: Mie­te­rin­nen und Mie­ter weh­ren sich kaum, weil sie die Woh­nung nicht ver­lie­ren wol­len und Sank­tio­nen befürchten.

Gra­fik

Dass sich die Immo­bi­li­en­bran­che dies lei­sten kann, hat mit ihrer star­ken Lob­by im Par­la­ment zu tun, einem schwa­chen Staat, dem die Instru­men­te zum Voll­zug des Miet­ge­set­zes feh­len, und einer Mie­ter­schaft, die nur schlecht orga­ni­siert ist, obwohl sie über eine Mehr­heit ver­fügt. Poli­ti­sche Pas­si­vi­tät sorgt somit dafür, dass die Mie­ter am kür­ze­ren Hebel sitzen.

Wer kann, der ersteht daher Wohn­ei­gen­tum, zumal die­ses steu­er­be­gün­stigt ist und letzt­lich gün­sti­ger kommt als eine Miet­woh­nung. Aber so sehr sich dies vie­le Mit­tel­klas­se-Fami­li­en auch wün­schen: Sie wer­den kaum je in der Lage sein, das nöti­ge Eigen­ka­pi­tal aufzubringen.

Hohe Ren­di­ten, tie­fe Löhne

Zu alle­dem kommt hin­zu, dass die Löh­ne hin­ter der Wirt­schafts­lei­stung hin­ter­her­hin­ken, was eben­falls auch die Mit­tel­klas­se trifft. In den letz­ten zwan­zig Jah­ren nahm die Wert­schöp­fung der Gesamt­wirt­schaft zwar um 32 Pro­zent zu. Aber die nor­ma­len Löh­ne stie­gen nur zwi­schen 17 und 19 Pro­zent an. Ein­zig die Top-Löh­ne schos­sen durch die Decke. 

Gra­fik

Auch das ist eine Form unge­rech­ter Umver­tei­lung. Tie­fe Löh­ne bei hoher Pro­duk­ti­vi­tät bedeu­tet, dass die Arbeit unge­nü­gend ent­löhnt und in Form von über­höh­ten Ren­di­ten von den Aktio­nä­ren abge­schöpft wird. Mit Gesamt­ar­beits­ver­trä­gen ver­su­chen die Gewerk­schaf­ten zwar, Gegen­steu­er zu geben. Da sich aber vie­le Men­schen in der Schweiz oft einer höhe­ren sozio­öko­no­mi­schen Schicht zurech­nen als dies tat­säch­lich der Fall ist, sind sie gewerk­schafts­kri­tisch. Je tie­fer der Orga­ni­sa­ti­ons­grad der Arbeit­neh­mer-Orga­ni­sa­tio­nen aber ist, desto schwie­ri­ger wird es, poli­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Druck für gerech­te­re Löh­ne zu entwickeln.

Sin­ken­de Renten

Was mit dem Aus­ein­an­der­ge­hen der Lohn­sche­re beginnt, setzt sich bei den Ren­ten fort: Tie­fe­re Löh­ne bedeu­ten tie­fe­re Ren­ten, vor allem in der beruf­li­chen Vor­sor­ge (BVG). Obwohl die BVG-Lohn­bei­trä­ge seit Jah­ren kon­ti­nu­ier­lich stei­gen, sind die Ren­ten im Sink­flug. Mit der jüngst, gegen den Wil­len der Lin­ken beschlos­se­nen BVG-Revi­si­on wird sich die­se Ten­denz wei­ter verschärfen.

Gra­fik

Die Finanz­wirt­schaft begrün­det die sin­ken­den BVG-Ren­ten nicht zuletzt mit der Demo­gra­fie. Das frei­lich ist ein fata­les Argu­ment. Denn das BVG wur­de 1985 gera­de mit dem Ver­spre­chen ein­ge­führt, die Alters­vor­sor­ge dank Kapi­tal­markt-Finan­zie­rung robu­ster zu machen gegen die zuneh­men­de Alte­rung der Gesell­schaft. Die­ses Ver­spre­chen ent­puppt sich heu­te als ein gro­sser Irr­tum, der uns immer teu­rer zu ste­hen kommt.

Ein­zi­ger Licht­blick bleibt damit die AHV. Schon seit Jah­ren tot­ge­sagt, benö­tigt sie trotz stei­gen­der Rent­ner­zah­len nach wie vor viel weni­ger Mit­tel als das BVG und ist nach wie vor ein wich­ti­ges Instru­ment gegen die Altersarmut.

Mit­tel­kas­se zwi­schen Ham­mer und Amboss

All die­se Zah­len und Sta­ti­sti­ken machen klar, dass sich die Schweiz ent­ge­gen unse­rem Selbst­bild­nis in einer unheil­vol­len Spi­ra­le bewegt. Zwar steigt das Wirt­schafts­wachs­tum kon­ti­nu­ier­lich an und macht das Land immer rei­cher. Doch die­ser Reich­tum, täg­lich erar­bei­tet von Mil­lio­nen von Arbeit­neh­men­den, erreicht die Mehr­heit der Bevöl­ke­rung nicht mehr. Er bleibt in den obe­ren Schich­ten hän­gen, wäh­rend unten nicht mehr viel ankommt.

Dies trifft die gan­ze Bevöl­ke­rung und ins­be­son­de­re die Mit­tel­klas­se, das Fun­da­ment jeder funk­tio­nie­ren­den Gesell­schaft. Je grö­sser die Unter­schie­de bei Ver­mö­gen und Ein­kom­men, sind, desto mehr gerät sie zwi­schen Ham­mer und Amboss.

Die Fol­ge davon ist: Vor 30 Jah­ren hat­te die Mit­tel­klas­se noch die Per­spek­ti­ve, ihren gesell­schaft­li­chen Sta­tus und deren ihrer Kin­der wei­ter zu ver­bes­sern. Von die­ser Vor­stel­lung müs­sen sie sich immer mehr Men­schen ver­ab­schie­den. Ent­we­der gehö­ren sie zu den weni­gen, die auf der Roll­trep­pe ste­hen. Oder sie stram­pelt sich ab, ohne wirk­lich rich­tig vorwärtszukommen.

Das macht unser Land immer mehr zu einer armen rei­chen Schweiz.

Wal­ter Langenegger

(1) Alle Gra­fi­ken sind ent­nom­men aus dem Ana­ly­se­pa­pier „Die Kauf­kraft ist unter Druck“ von SP-Natio­nal­rä­tin Sami­ra Mar­ti. Die Öko­no­min hat das Papier im Janu­ar 2003 ver­fasst und publiziert.

(2) Die Pro-Kopf-Anga­ben basie­ren auf der Zah­len des Bun­des­am­tes für Sta­ti­stik unter dem Link: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/querschnittsthemen/wohlfahrtsmessung/alle-indikatoren/wirtschaft/vermoegen-haushalte.html

Gra­fik

Dass dem so ist, ist gewollt und Resul­tat bür­ger­li­cher Mehr­heits­po­li­tik. Sie ori­en­tiert sich seit über 30 Jah­ren an einer neo­li­be­ra­len Wirtschafts‑, Finanz‑, Steu­er- und Sozi­al­po­li­tik und hat mit Pri­va­ti­sie­rung, Dere­gu­lie­rung, Libe­ra­li­sie­rung und Staats­ab­bau eine unheil­vol­le finan­zi­el­le Umschich­tung von unten nach oben in Gang gesetzt. Heu­te hebt sich eine klei­ne, pri­vi­le­gier­te Schicht von Super­rei­chen und Ver­mö­gen­den immer stär­ker vom Rest der Bevöl­ke­rung ab, die ins­be­son­de­re in den letz­ten Jah­ren finan­zi­ell immer mehr unter Druck gerät.

Unge­rech­tes Steuersystem

Augen­fäl­lig ist die­se Ent­wick­lung beson­ders bei der Steu­er­be­la­stung: Nach Jahr­zehn­ten des Steu­er­baus zeigt sich deut­lich, wer vom System pro­fi­tiert: die hohen Ein­kom­men und Ver­mö­gen­den. Wer eine Mil­li­on ver­dient, zahlt heu­te 20 Pro­zent weni­ger Steu­ern als frü­her. Für alle ande­ren mit Durch­schnitts­löh­nen hat sich indes nichts geän­dert: Sie tra­gen die glei­che Steu­er­last wie noch 1990.

Gra­fik

Grund dafür ist, dass Bund und Kan­to­ne jah­re­lang gezielt nur die pro­gres­siv bzw. sozi­al aus­ge­stal­te­ten Steu­ern wie etwa jene der Ein­kom­men­steu­ern mit­tels Tarif­sen­kun­gen oder Steu­er­ab­zü­gen redu­zier­ten. Das bevor­teilt die hohen Ein­kom­men; allen ande­ren indes bringt dies nur mini­ma­le Steu­er­erspar­nis­se. Im Gegen­zug erhöh­te die Poli­tik auf allen Ebe­nen die indi­rek­ten Steu­ern wie Abga­ben, Gebüh­ren und Mehr­wert­steu­er, jüngst etwa für die AHV21. Die­se Steu­ern wir­ken wie Kopf­steu­ern und bela­sten das Bud­get der unte­ren und mitt­le­ren Lohn­klas­sen ungleich stär­ker als jenes der Oberschicht.

Hin­zu kommt, dass die Finanz­lob­by in den Par­la­men­ten auch tie­fe­re Kapi­tal­ge­winn­steu­ern durch­set­zen konn­te. Seit 2000 san­ken sie um einen Fünf­tel. Die Steu­ern auf Arbeit dage­gen nah­men zu, und zwar um 3,9 Pro­zent. Damit wur­den jene belohnt, die ihr Geld an der Bör­se ver­die­nen, und jene bestraft, die einer Berufs­ar­beit nachgehen.

Das Fazit nach 30 Jah­ren Neo­li­be­ra­lis­mus in der Schweiz: Oben ver­teil­ten die Bür­ger­li­chen Geschen­ke, unten for­der­ten sie Opfer ein.

Kopf­steu­ern statt sozia­ler Prämien

Die­ses Muster zieht sich wie ein roter Faden durch alle ver­tei­lungs­po­li­ti­schen Berei­che. Ein Bei­spiel dafür sind die Kran­ken­kas­sen­prä­mi­en. Frü­her sub­ven­tio­nier­te sie der Staat aus dem all­ge­mei­nen Steu­er­haus­halt und hielt sie auf die­se Wei­se tief. Mit dem neu­en Kran­ken­ver­si­che­rungs­ge­setz 1994 (KVG) wur­den die Kosten aber in gro­ssem Umfang auf die Ver­si­cher­ten über­wälzt. Seit­her haben sich die Prä­mi­en mehr als verdoppelt.

Gra­fik

Die unte­ren Ein­kom­men erhal­ten zwar eine Prä­mi­en­ver­bil­li­gung, nicht aber die Mit­tel­klas­se. Sie lei­det daher am stärk­sten unter den als Kopf­steu­ern aus­ge­stal­te­ten Prä­mi­en. Geschont wird dage­gen die Ober­schicht: Ihr machen die stei­gen­den Prä­mi­en nichts aus, weil sie im Ver­hält­nis zum hohen Ein­kom­men und zur gerin­gen Steu­er­last kei­nen wesent­li­chen Aus­ga­ben­po­sten dar­stel­len. Oder anders gesagt: Die Ober­schicht wur­de mit dem KVG und den Steu­er­sen­kun­gen sozu­sa­gen aus ihrer soli­da­ri­schen Pflicht entlassen. 

Mie­ter am kür­ze­ren Hebel

Was Mit­tel­klas­se und Gering­ver­die­nen­de eben­falls stark bela­stet, sind die Mie­ten. Trotz sin­ken­der Hypo­the­kar­zin­sen sind sie in den letz­ten 16 Jah­ren um über 22 Pro­zent gestie­gen. Dies nicht, weil zu weni­ge Woh­nun­gen erstellt wor­den wären; im Gegen­teil, es wird mas­siv gebaut. Der Grund ist viel­mehr, dass die Ver­mie­ter die Woh­nungs­knapp­heit zur Ren­di­te-Opti­mie­rung aus­nut­zen und ent­ge­gen dem Miet­recht fak­tisch die Markt­mie­te durch­set­zen. Sie erhö­hen oft wider­recht­lich die Mie­ten und geben die Zins­sen­kun­gen nicht wie vor­ge­schrie­ben wei­ter. Denn sie wis­sen: Mie­te­rin­nen und Mie­ter weh­ren sich kaum, weil sie die Woh­nung nicht ver­lie­ren wol­len und Sank­tio­nen befürchten.

Gra­fik

Dass sich die Immo­bi­li­en­bran­che dies lei­sten kann, hat mit ihrer star­ken Lob­by im Par­la­ment zu tun, einem schwa­chen Staat, dem die Instru­men­te zum Voll­zug des Miet­ge­set­zes feh­len, und einer Mie­ter­schaft, die nur schlecht orga­ni­siert ist, obwohl sie über eine Mehr­heit ver­fügt. Poli­ti­sche Pas­si­vi­tät sorgt somit dafür, dass die Mie­ter am kür­ze­ren Hebel sitzen.

Wer kann, der ersteht daher Wohn­ei­gen­tum, zumal die­ses steu­er­be­gün­stigt ist und letzt­lich gün­sti­ger kommt als eine Miet­woh­nung. Aber so sehr sich dies vie­le Mit­tel­klas­se-Fami­li­en auch wün­schen: Sie wer­den kaum je in der Lage sein, das nöti­ge Eigen­ka­pi­tal aufzubringen.

Hohe Ren­di­ten, tie­fe Löhne

Zu alle­dem kommt hin­zu, dass die Löh­ne hin­ter der Wirt­schafts­lei­stung hin­ter­her­hin­ken, was eben­falls auch die Mit­tel­klas­se trifft. In den letz­ten zwan­zig Jah­ren nahm die Wert­schöp­fung der Gesamt­wirt­schaft zwar um 32 Pro­zent zu. Aber die nor­ma­len Löh­ne stie­gen nur zwi­schen 17 und 19 Pro­zent an. Ein­zig die Top-Löh­ne schos­sen durch die Decke. 

Gra­fik

Auch das ist eine Form unge­rech­ter Umver­tei­lung. Tie­fe Löh­ne bei hoher Pro­duk­ti­vi­tät bedeu­tet, dass die Arbeit unge­nü­gend ent­löhnt und in Form von über­höh­ten Ren­di­ten von den Aktio­nä­ren abge­schöpft wird. Mit Gesamt­ar­beits­ver­trä­gen ver­su­chen die Gewerk­schaf­ten zwar, Gegen­steu­er zu geben. Da sich aber vie­le Men­schen in der Schweiz oft einer höhe­ren sozio­öko­no­mi­schen Schicht zurech­nen als dies tat­säch­lich der Fall ist, sind sie gewerk­schafts­kri­tisch. Je tie­fer der Orga­ni­sa­ti­ons­grad der Arbeit­neh­mer-Orga­ni­sa­tio­nen aber ist, desto schwie­ri­ger wird es, poli­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Druck für gerech­te­re Löh­ne zu entwickeln.

Sin­ken­de Renten

Was mit dem Aus­ein­an­der­ge­hen der Lohn­sche­re beginnt, setzt sich bei den Ren­ten fort: Tie­fe­re Löh­ne bedeu­ten tie­fe­re Ren­ten, vor allem in der beruf­li­chen Vor­sor­ge (BVG). Obwohl die BVG-Lohn­bei­trä­ge seit Jah­ren kon­ti­nu­ier­lich stei­gen, sind die Ren­ten im Sink­flug. Mit der jüngst, gegen den Wil­len der Lin­ken beschlos­se­nen BVG-Revi­si­on wird sich die­se Ten­denz wei­ter verschärfen.

Gra­fik

Die Finanz­wirt­schaft begrün­det die sin­ken­den BVG-Ren­ten nicht zuletzt mit der Demo­gra­fie. Das frei­lich ist ein fata­les Argu­ment. Denn das BVG wur­de 1985 gera­de mit dem Ver­spre­chen ein­ge­führt, die Alters­vor­sor­ge dank Kapi­tal­markt-Finan­zie­rung robu­ster zu machen gegen die zuneh­men­de Alte­rung der Gesell­schaft. Die­ses Ver­spre­chen ent­puppt sich heu­te als ein gro­sser Irr­tum, der uns immer teu­rer zu ste­hen kommt.

Ein­zi­ger Licht­blick bleibt damit die AHV. Schon seit Jah­ren tot­ge­sagt, benö­tigt sie trotz stei­gen­der Rent­ner­zah­len nach wie vor viel weni­ger Mit­tel als das BVG und ist nach wie vor ein wich­ti­ges Instru­ment gegen die Altersarmut.

Mit­tel­kas­se zwi­schen Ham­mer und Amboss

All die­se Zah­len und Sta­ti­sti­ken machen klar, dass sich die Schweiz ent­ge­gen unse­rem Selbst­bild­nis in einer unheil­vol­len Spi­ra­le bewegt. Zwar steigt das Wirt­schafts­wachs­tum kon­ti­nu­ier­lich an und macht das Land immer rei­cher. Doch die­ser Reich­tum, täg­lich erar­bei­tet von Mil­lio­nen von Arbeit­neh­men­den, erreicht die Mehr­heit der Bevöl­ke­rung nicht mehr. Er bleibt in den obe­ren Schich­ten hän­gen, wäh­rend unten nicht mehr viel ankommt.

Dies trifft die gan­ze Bevöl­ke­rung und ins­be­son­de­re die Mit­tel­klas­se, das Fun­da­ment jeder funk­tio­nie­ren­den Gesell­schaft. Je grö­sser die Unter­schie­de bei Ver­mö­gen und Ein­kom­men, sind, desto mehr gerät sie zwi­schen Ham­mer und Amboss.

Die Fol­ge davon ist: Vor 30 Jah­ren hat­te die Mit­tel­klas­se noch die Per­spek­ti­ve, ihren gesell­schaft­li­chen Sta­tus und deren ihrer Kin­der wei­ter zu ver­bes­sern. Von die­ser Vor­stel­lung müs­sen sie sich immer mehr Men­schen ver­ab­schie­den. Ent­we­der gehö­ren sie zu den weni­gen, die auf der Roll­trep­pe ste­hen. Oder sie stram­pelt sich ab, ohne wirk­lich rich­tig vorwärtszukommen.

Das macht unser Land immer mehr zu einer armen rei­chen Schweiz.

Wal­ter Langenegger

(1) Alle Gra­fi­ken sind ent­nom­men aus dem Ana­ly­se­pa­pier „Die Kauf­kraft ist unter Druck“ von SP-Natio­nal­rä­tin Sami­ra Mar­ti. Die Öko­no­min hat das Papier im Janu­ar 2003 ver­fasst und publiziert.

(2) Die Pro-Kopf-Anga­ben basie­ren auf der Zah­len des Bun­des­am­tes für Sta­ti­stik unter dem Link: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/querschnittsthemen/wohlfahrtsmessung/alle-indikatoren/wirtschaft/vermoegen-haushalte.html

Seit Jah­ren stei­gen die Lohn­bei­trä­ge für die Pen­si­ons­kas­se, wäh­rend gleich­zei­tig die Ren­ten sin­ken. Das BVG21 bringt kei­ne Trend­wen­de, son­dern ver­schärft die­se Ten­denz für einen erheb­li­chen beträcht­li­chen Teil der Ver­si­cher­ten und ins­be­son­de­re für die Mittelklasse. 

Vor die­sem Hin­ter­grund einig­ten sich die Sozi­al­part­ner Ende 2017 auf einen Kom­pro­miss zur Sanie­rung der Zwei­ten Säu­le. Im Wesent­li­chen umfass­te die­ser eine Ren­ten­kür­zung im obli­ga­to­ri­schen BVG-Teil durch die Sen­kung des Umwand­lungs­sat­zes von 6,8 auf 6 Pro­zent sowie eine Bei­trags­er­hö­hung durch die Hal­bie­rung des Koor­di­na­ti­ons­ab­zugs bzw. die Aus­wei­tung des ren­ten­bil­den­den Lohn­be­stand­teils (sie­he: https://www.sgb.ch/aktuell/bvg-21).

Sozi­al­part­ner für Fairness

Da die­se Mass­nah­men vor allem für die ersten 15 Neu­ren­ten-Jahr­gän­ge beträcht­li­che Ein­bu­ssen zur Fol­ge gehabt hät­ten, schlu­gen die Sozi­al­part­ner für die­se Alters­ka­te­go­rie einen garan­tier­ten Ren­ten­zu­schlag vor, der mit einem neu­en Ele­ment hät­te finan­ziert wer­den sol­len: einem Zuschlag von 0,5% auf alle AHV-pflich­ti­gen Löh­ne bis maxi­mal 850‘000 Fran­ken, orga­ni­siert nach dem Vor­bild des AHV-Umla­ge­ver­fah­rens. Damit wären den Haupt­be­trof­fe­nen weni­ger Lei­stungs­ver­lu­ste ent­stan­den. Zudem hät­te dies erlaubt, im unte­ren Lohn­seg­ment die Frau­en­ren­ten aufzubessern.

Der soli­da­risch finan­zier­te Ren­ten­zu­schlag war fast schon revo­lu­tio­när. Denn das BVG ist kein Sozi­al­werk, son­dern nur eine staat­lich obli­ga­to­risch erklär­te pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung. Alle Erwerbs­tä­ti­gen spa­ren nur für sich. Wer einen klei­nen Lohn hat, hat eine schlech­te Ren­te, wer viel ver­dient, eine gute. Eine sozia­le Umver­tei­lung fin­det nicht statt. Mit dem garan­tier­ten Ren­ten­zu­schlag wäre somit erst­mals ein klei­ner Aus­gleich zwi­schen nor­ma­len und hohen Ein­kom­men ein­ge­baut worden. 

Abbau mit Feigenblatt

Genau die­sen sozia­len Ren­ten­zu­schlag aber brach das bür­ger­lich domi­nier­te Par­la­ment aus dem Paket her­aus, über­nahm die Reduk­ti­on des Umwand­lungs­sat­zes sowie in abge­än­der­ter Form die Ele­men­te zur Erhö­hung der BVG-Abzü­ge und bastel­te dar­aus eine rei­ne Abbau­vor­la­ge. Dar­an ändern auch die Sen­kung der BVG-Ein­tritts­schwel­le von 22‘050 Fran­ken auf 19‘845 Fran­ken und der Ren­ten­zu­schlag für die Über­gangs­ge­nera­ti­on nichts: Sie stel­len kei­ne sozia­le Abfe­de­rung dar, son­dern sind besten­falls ein Feigenblatt.

Der Grund dafür ist, dass mit der nied­ri­ge­ren Ein­tritts­schwel­le zwar etwa 100‘000 Arbeit­neh­men­de mit Tiefst­löh­nen, dar­un­ter vor­ab Frau­en, bes­se­ren Zugang zum BVG erhal­ten. Aber weil vie­le von ihnen so wenig ver­die­nen, dass sie im Alter ohne­hin Ergän­zungs­lei­stun­gen (EL) brau­chen, haben sie nichts davon – und dies, obwohl sie neu Lohn­ab­zü­ge lei­sten. Ähn­lich ver­hält es sich mit den Ren­ten­zu­schlä­gen: Die­se schüt­zen zwar die sehr tie­fen Ren­ten bis 1000 Fran­ken, doch bringt dies wenig, weil vie­le in die­ser Kate­go­rie eine Ren­te haben wer­den, die die EL-Gren­ze nicht über­steigt. Die angeb­li­che Abfe­de­rung ent­puppt sich damit eher als eine Ent­la­stung für die EL als eine Bes­ser­stel­lung der Men­schen mit Tiefstlöhnen.

Das BVG21 sieht nur Ren­ten­zu­schlä­ge für die tief­sten Ein­kom­men vor. Das Pro­blem dabei: Die Mit­tel­klas­se mit nor­ma­len Löh­ne geht zum gröss­ten Teil leer aus. Sie trifft der BVG-Abbau am stärksten.

Spa­ren bei Mittelklasse

Erst recht nicht auf geht die Rech­nung für einen Gross­teil der 5,3 Mil­lio­nen Erwerbs­tä­ti­gen. Die Ren­ten­zu­schlä­ge für die Über­gangs­ge­nera­tio­nen sind der­art gering und limi­tiert, dass die Ren­ten­ver­lu­ste bei wei­tem nicht kom­pen­siert wer­den. Berech­nun­gen der Arbeit­neh­mer­or­ga­ni­sa­tio­nen zei­gen, dass mit der Reduk­ti­on des Umwand­lungs­sat­zes eine gene­rel­le Ren­ten­kür­zung von zwölf Pro­zent statt­fin­det. Zudem bewir­ken die Mass­nah­men bei Ein­tritts­schwel­le und Koor­di­na­ti­ons­ab­zug Lohn­kür­zun­gen von acht Pro­zent. Das trifft ins­be­son­de­re die Mit­tel­klas­se mit durch­schnitt­li­chen Löh­nen. Sie ent­rich­tet mit dem BVG21 bedeu­tend mehr Lohn­ab­zü­ge und muss gleich­zei­tig tie­fe­re Ren­ten in Kauf nehmen.

Was GLP bis SVP als Sanie­rung der Pen­si­ons­kas­se ver­kau­fen, ist ein Abbau auf allen Sei­ten. Die Sen­kung des Umwand­lungs­sat­zes bedeu­tet im Schnitt eine Ren­ten­kür­zung von zwölf Pro­zent, die Aus­wei­tung des ren­ten­bil­den­den Lohn­teils eine Lohn­kür­zung von teils bis zum acht Prozent.

Frau­en am stärk­sten betroffen

Laut dem Gewerk­schafts­bund SGB kön­nen die Ren­ten im Ein­zel­fall bis zu 15 Pro­zent oder um 270 Fran­ken pro Monat sin­ken. Am höch­sten sind die Ver­lu­ste für jene, die knapp nicht mehr in der Über­gangs­ge­nera­ti­on sind. In die­ser Alters­ka­te­go­rie sind alle Ein­kom­men von über 4500 Fran­ken von tie­fe­ren Ren­ten betrof­fen. Das sind grob geschätzt rund die Hälf­te der Frau­en und Drei­vier­tel aller Män­ner. Selbst für die Jun­gen mit einem mitt­le­ren Ein­kom­men ist die Revi­si­on ein Ver­lust­ge­schäft: Obwohl sie noch den Spar­pro­zess vor sich haben, wer­den sie es kaum schaf­fen, auf das Niveau einer heu­ti­gen Ren­te zu kom­men. Was das BVG21 für die ein­zel­nen Lohn­grup­pen bedeu­ten kann, zeigt fol­gen­de Tabelle:

Wer ein höhe­res Ein­kom­men hat, lebt län­ger und hat mehr von der Pen­si­on. Jede Erhöung des Ren­ten­al­tes benach­tei­ligt daher die unte­ren Lohn­klas­sen: Die­se müss­ten noch län­ger arbei­ten und könn­ten noch weni­ger lan­ge Ren­te beziehen.

System­män­gel ausgeklammert

Hin­zu kommt, dass die gra­vie­ren­den System­män­gel der Zwei­ten Säu­le mit dem BVG21 nicht beho­ben wer­den. Nach wie vor ist es für Per­so­nen mit Ein­kom­men unter 80‘000 Fran­ken schwie­rig, sich eine BVG-Ren­te zu erar­bei­ten, die die Wei­ter­füh­rung der gewohn­ten Lebens­hal­tung nach der Pen­sio­nie­rung ermög­licht. Uner­füllt bleibt auch das Ver­spre­chen, das den Frau­en mit der AHV21 abge­ge­ben wur­de: näm­lich rasch Mass­nah­men zu ergrei­fen, um deren Situa­ti­on im BVG zu ver­bes­sern. Und erst recht nichts unter­nom­men wird dage­gen, dass Ban­ken und Ver­si­che­run­gen wei­ter­hin mit einem intrans­pa­ren­ten Gebüh­ren­sy­stem Mil­li­ar­den abzwei­gen und sat­te Gewin­ne erzielen.

Reform zur fal­schen Zeit

Zwei­fel an der Reform sind inzwi­schen auch ange­bracht, weil die Zin­sen wie­der deut­lich anstei­gen. Damit fällt das Haupt­ar­gu­ment für die Revi­si­on weg. Denn mit der Zins­wen­de ver­bes­sern sich die Deckungs­gra­de der Pen­si­ons­kas­sen und es kön­nen wie­der Reser­ven geäuf­net wer­den. Wel­chen Sinn also macht es, auf Vor­rat die Ver­si­cher­ten zu belasten?

Not­brem­se ziehen

Das alles spricht für das Refe­ren­dum und dafür, die Not­brem­se zu zie­hen und die miss­lun­ge­ne BVG-Revi­si­on wuch­tig zu ver­wer­fen. Dies gilt umso mehr, als ein Nein die Chan­ce eröff­ne­te, auf den Sozi­al­part­ner-Kom­pro­miss zurück­zu­kom­men und eine Reform auf­zu­glei­sen, wel­che das neue Umfeld mit Zins­wen­de, Teue­rung und Kauf­kraft­ver­lust mit­be­rück­sich­tigt sowie eine geziel­te Bes­ser­stel­lung der Frau­en und den Ein­bau von etwas Soli­da­ri­tät vorsieht.

Autor: Wal­ter Langenegger

Titel­bild: Gewerk­schaft UNIA

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